PERSONALextern
Karl-Heinz Heuer mehr Service im Personalwesen
Laufende Lohnbuchhaltung sowie das Fertigen von Lohnsteueranmeldungen gem. § 6 Nr. 4 StBerG. |
Wir rufen Sie gern zurück! jjj | ||||
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) fordert die Benennung einer Beschwerdestelle! Nennt der Arbeitgeber den Beschäftigten keine
Beschwerdestelle, verstößt er grob gegen seine Pflichten
nach dem AGG. Der Betriebsrat kann ihn dann dazu gerichtlich
verpflichten lassen (§ 17 Abs. 2 AGG). jetzt
Kenntnisse auffrischen und vertiefen!
Arbeitgeber müssen gemäß § 13 AGG eine innerbetriebliche Beschwerdestelle einrichten, die Beschwerden von Beschäftigten, die Diskriminierung am Arbeitsplatz erleben, entgegennimmt, den Sachverhalt ermittelt und prüft, ob eine Diskriminierung vorliegt. Wir haben die passenden Schulungen zur Erarbeitung eines individuellen Konzeptes zur Ausgestaltung der Beschwerdestelle in Ihrem Unternehmen! Immer mehr Arbeitgeber erweitern die
betriebliche Beschwerdestelle nach dem AGG um die
Möglichkeit auch Mobbing-Beschwerden zu behandeln. Wir gehen
in unseren Seminaren auf diese Entwicklung ein. Aktuelle Seminartermine jetzt mit überarbeiteten Seminarinhalten: wir setzen auf Präsenzseminare, weil wir für dieses Thema an den größeren Lerneffekt glauben. wann Seminare wieder möglich sind, steht derzeit noch nicht fest. Das Seminar
findet unter Beachtung des zum Zeitpunkt der Veranstaltung
gültigen Hygiene- und Sicherheitskonzepts entsprechende der
Verordnung des Landes Niedersachsen statt.
Für Inhouse Seminare kontaktieren Sie uns: AGG@heuer-personal.de
#Me too - ist Ihr Unternehmen vorbereitet?Auf Twitter, Facebook und Instagram geht der Hashtag "MeToo" (Ich auch) um die Welt. Auch in Deutschland wird dieser Hashtag verstärkt genutzt. Nur mit einer entsprechend vorbereiteten Beschwerdestelle nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz sind sie als Unternehmen ausreichend gerüstet.
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Hinweise für das Schaustellergewerbe ... |
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