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Karl-Heinz Heuer
mehr Service im Personalwesen
Der Spezialist für des Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz

Laufen
de Lohnbuchhaltung sowie das Fertigen von Lohnsteueranmeldungen gem. § 6 Nr. 4 StBerG.
 Wir rufen Sie gern zurück!      jjj
         

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) fordert die Benennung einer Beschwerdestelle!

Nennt der Arbeitgeber den Beschäftigten keine Beschwerdestelle, verstößt er grob gegen seine Pflichten nach dem AGG. Der Betriebsrat kann ihn dann dazu gerichtlich verpflichten lassen (§ 17 Abs. 2 AGG). 

jetzt Kenntnisse auffrischen und vertiefen!
Aktuelle Seminare zum Thema AGG:
 

Betriebliche Beschwerdestelle in der Praxis

 

Arbeitgeber müssen gemäß § 13 AGG eine innerbetriebliche Beschwerdestelle einrichten, die Beschwerden von Beschäftigten, die Diskriminierung am Arbeitsplatz erleben, entgegennimmt, den Sachverhalt ermittelt und prüft, ob eine Diskriminierung vorliegt.

Wir haben die passenden Schulungen zur Erarbeitung eines individuellen Konzeptes zur Ausgestaltung der Beschwerdestelle in Ihrem Unternehmen!

Immer mehr Arbeitgeber erweitern die betriebliche Beschwerdestelle nach dem AGG um die Möglichkeit auch Mobbing-Beschwerden zu behandeln. Wir gehen in unseren Seminaren auf diese Entwicklung ein.

weitere Informationen

Aktuelle Seminartermine jetzt mit überarbeiteten Seminarinhalten:

wir setzen  auf Präsenzseminare, weil wir für dieses Thema  an den größeren Lerneffekt glauben.

wann Seminare wieder möglich sind, steht derzeit noch nicht fest.

Das Seminar findet unter Beachtung des zum Zeitpunkt der Veranstaltung  gültigen Hygiene- und Sicherheitskonzepts entsprechende der Verordnung des Landes Niedersachsen statt.

 

 

Für Inhouse Seminare kontaktieren Sie uns: AGG@heuer-personal.de

   

  

 

Seminaranmeldung

 

 

 

#Me too - ist Ihr Unternehmen vorbereitet?

Auf Twitter, Facebook und Instagram geht der Hashtag "MeToo" (Ich auch) um die Welt. Auch in Deutschland wird dieser Hashtag verstärkt genutzt. Nur mit einer entsprechend vorbereiteten Beschwerdestelle nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz sind sie als Unternehmen ausreichend gerüstet.

 
 

 

 

 
 
 
   

Hinweise für das Schaustellergewerbe ...  


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